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Grabräumung bzw. Grabauflösung – was ist zu beachten?

Vorgehensweise bei der Auflösung einer Grabstätte auf dem Friedhof

vom 04. März 2024

Das Grabmal ist die letzte Ruhestätte der Hinterbliebenen und ein Erinnerungsort an die Angehörigen. Was passiert mit der Grabstätte nachdem die Ruhezeit oder die Nutzungsrechte auf dem Friedhof abgelaufen sind? An wen muss ich mich wenden, wenn das Grabmal aufgelöst werden soll und was mache ich mit dem Grabstein? Wir erklären Ihnen was Sie bei der Grabauflösung beachten müssen.

Nutzungsrechte und Ruhezeiten einer Grabstelle auf dem Friedhof

Beim Erwerb einer Grabstätte gehen Sie mit der Stadt oder Gemeinde ein Miet- bzw. Pachtverhältnis ein. Dabei erhalten Sie für die Grabstelle Nutzungsrechte, die in der Regel auf 10 bis 30 Jahren ausgelegt sind. Dieser Zeitraum wird auch als Ruhezeit bezeichnet. Denn diese Zeit wird benötigt, dass die sterblichen Überreste sowie Urne oder Sarg, vollständig von der Erde zersetzt werden. Die Zersetzung ist abhängig von der Grabmalart. Bei Urnengräbern sind das in der Regel 10 Jahre, bei Tiefengräber bis zu 20 Jahre. Je nach Grabstätte können die Nutzungsrechte für weitere Familienmitglieder verlängert werden, wie bspw. bei Wahlgräbern oder die Rechte an der Grabstelle enden nach Ablauf des Mietvertrags, wie es bei Reihengräber der Fall ist. Endet die Ruhezeit oder das Nutzungsrecht an der Grabstätte, muss die Grabstelle aufgelöst werden.

Grabauflösung oder Verlängerung der Nutzungsrechte

Sobald die Nutzungsrechte der Grabstelle auslaufen, erhalten Sie vorzeitig eine Nachricht vom jeweiligen Friedhofsamt der Kommune. Dabei werden Fristen zur Grabauflösung oder Möglichkeiten zur Verlängerung aufgezeigt. In Ausnahmefällen kann auch eine vorzeitige Grabauflösung beantragt werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Grabmal nicht gepflegt wird. Die Grabnutzungsgebühren für nicht in Anspruch genommene Nutzungszeiten, werden bei einer vorzeitigen Grabauflösung aber nicht erstattet.

Grabstein, Grabschmuck und Bepflanzung bei der Grabräumung

Bei einer Grabauflösung muss die Grabstelle vollständig geräumt werden. Je nach Friedhofsregeln dürfen Grabräumungen nicht selbst vorgenommen werden. Die Arbeiten sind von einem Steinmetz oder Grabsteinhersteller durchzuführen. Der Grabstein, Grabschmuck und die Bepflanzung ist Eigentum der Angehörigen. Diese können nach Abräumung mit nach Hause genommen werden, was selten der Fall ist. In der Regel kümmert sich das beauftragte Unternehmen um die Entsorgung des Grabsteins und der Grabeinfassung. Grabschmuck und ggf. Bepflanzung werden auf Wunsch den Angehörigen übergeben. Die Kosten der Grabräumung richten sich nach der Grabgröße und sind von den Hinterbliebenen zu tragen. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die Friedhofsverwaltung den Grabstein und auch den Grabschmuck entfernen muss.

Grabräumung und Grabauflösung im Rhein-Main-Gebiet

Wir die Ludwig Zentgraf GmbH, führen als Hersteller von Grabsteinen und Grabeinfassungen, für Sie die komplette Grabauflösung auf nahezu allen Friedhöfen im Rhein-Main-Gebiet durch. Wir kümmern uns um die Entsorgung des Grabmals und richten uns bei der Grabräumung ganz nach Ihren Wünschen und das zu fairen Grabräumungs-Preisen.

Nehmen Sie für eine Grabräumung einfach mit uns Kontakt auf. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine fachgerechte Auflösung der Grabstätte.

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Was ist bei einer Grabauflösung auf dem Friedhof zu beachten?

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